Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Schützenfest-2026“

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Schützenverein Icker e.V., Icker Landstr. 69 49191 Belm, [email protected].

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

3. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt durch:

  • das Folgen unseres Instagram- oder Facebook-Profils @sv_icker
  • das Kommentieren des Gewinnspiel-Beitrags mit dem Namen der Personen, mit der man zum Schützenfest gehen möchte

Jede Person darf nur einmal teilnehmen. Mehrfachkommentare erhöhen nicht die Gewinnchance.

4. Gewinn

Verlost werden 3 × 10 Getränkewertmarken, einzulösen auf dem Schützenfest in Icker 2026.

5. Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am 18.07.2026 und endet am 24.07.2026 um 12:00 Uhr.

6. Gewinnerermittlung und Benachrichtigung

Die Gewinner werden per Zufallsprinzip unter allen gültigen Teilnahmen ausgelost. Die Benachrichtigung erfolgt per Direktnachricht auf Instagram oder Facebook. Meldet sich ein Gewinner nicht bis zum Ende des Schützenfestes am Montag 27.07.2026, verfällt der Gewinn.

7. Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel werden personenbezogene Daten (z. B. Profilname) verarbeitet. Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht.

Weitere Informationen zum Datenschutz findet ihr in unserer Datenschutzerklärung – Schützenverein Icker e.V..

8. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle oder Verzögerungen, die die Teilnahme am Gewinnspiel beeinträchtigen könnten.

9. Freistellung von Instagram/Facebook

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram oder Facebook, sondern der Veranstalter.

10. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.